Zahnarztpraxis Dr. Peter Jacob


  Kontakt: 05341 / 68210

Häufige Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Welche zahnärztlichen Behandlungen erfolgen in Corona-Zeiten?

Auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von Coronaviren (SARS-CoV-2/COVID-19) stellen wir die zahnärztliche Versorgung unserer Patienten sicher. Der Schutz unserer Patientinnen, Patienten und des Praxisteams vor Infektionen im Rahmen unserer zahnärztlichen Behandlungen hat dabei für mich höchste Priorität.

Nach Abklärung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des Patienten werden wir gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten entscheiden, wie eine geplante Behandlung unter den vorherrschenden Gegebenheiten durchzuführen ist oder zunächst aufgeschoben werden kann.
Solange die Virusepidemie andauert werden Hausbesuche von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen, wie etwa alten Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung speziell in der stationären Versorgung aber auch in der häuslichen Pflegesituation, streng auf Akut- und Notfallbehandlungen beschränkt .

Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten werden dringend gebeten sich bei einem zahnmedizinischen Notfall zunächst mit uns oder dem zahnärztlichen Notdienst telefonisch in Verbindung zu setzen. Es erfolgt dann die Abklärung der Behandlungsmöglichkeiten (mögliche Verschiebung von Behandlungsmaßnahmen durch Einleitung einer medikamentösen Therapie und/oder die Einleitung einer zwingend notwendigen Behandlung).

Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten wird die Behandlung von infizierten oder unter Quarantäne gestellten Patientinnen und Patienten in unserer Zahnarztpraxis auf Schmerz- und Notfallbehandlung reduziert und soweit wie möglich vermieden.

Was muss ich als Corona-Infizierte/-er oder als in Quarantäne befindliche Person bei einem zahnärztlichen Not- und/oder Schmerzfall zu beachten?

Haben Sie eine Corona-Infektion oder sind Sie in häuslicher Quarantäne?

Betreten Sie bitte nicht sofort die Zahnarztpraxis!

  • Hatten Sie persönlichen Kontakt mit einem bestätigten Corona-Virus-Fall?
    oder
  • Haben Sie Anzeichen einer Corona-Virusinfektion (Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen)?

Wenn ja, melden sich zunächst bitte telefonisch unter der Praxistelefonnummer: 05341/68210. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen!

Warum?

Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande immer schneller aus.  Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt ihre Mitmenschen anstecken

Mit Ihrer Kooperation helfen Sie die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern und uns gesund und einsatzfähig zu halten.

Wie erhalte ich einen Termin zur Behandlung?

Wie erhalte ich einen Termin zur Behandlung? Termine werden nur telefonisch oder persönlich vergeben. Nur so können wir gewährleisten, dass die vergebenen Termine Ihren und unseren Anfordernissen entsprechen.

Was muss ich zum Behandlungstermin mitbringen?

Bei gesetzlich Versicherten muss einmal im Quartal die Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis in die Praxis-EDV zur Übernahme der abrechnungsrelvanten Daten eingelesen werde. Von Mitgliedern privater Krankenversicherungen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.

Was passiert, wenn ich meine Gesundheitskarte nicht vorlegen kann?

Wir erstellen einen Ersatzschein mit Ihren Versicherungsdaten, der von Ihnen vor Behandlungsbeginn zu unterschreiben ist. Sie bestätigen damit, dass Sie bei der angegebenen Krankenkasse auch versichert sind. Innerhalb von 4 Wochen reichen Sie dann eine gültige Gesundheitskarte oder eine von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung nach.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung habe?

Sie erhalten eine Rechnung auf der Basis der privaten zahnärztlichen Gebührenordnung GOZ. Wir bitten Sie in der Regel um sofortige Bezahlung.

Wie erreiche ich die Zahnarztpraxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Vor dem Praxisgebäude befindet sich eine Bushaltestelle der Buslinien. 619, 616 und 612. Außerdem befindet sich in die Haltestelle der Buslinien 601/620 in unmittelbarer Nähe ( 2-minütiger Fußweg).

Kann ich eine Terminerinnerung (Recall) in Anspruch nehmen?

Unseren Stammpatienten/-innen bieten wir ein Recall an. Entsprechend der Behandlungsnotwendigkeit erhalten Sie dann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail die Erinnerung an den nächsten Termin. Sie müssen uns jedoch dazu beauftragen.

Was muss ich tun, um als gesetzlich Versicherte/-ter mein Bonusheft ordnungsgemäß zu führen?

Sie müssen einmal pro Jahr eine zahnärztliche Untersuchung vornehmen und diese im Bonusheft eintragen lassen.

Wie bekomme ich werktags Hilfe bei Notfällen?

Sie melden sich innerhalb der Praxissprechzeiten telefonisch oder persönlich bei der Rezeption an. Die zuständige Mitarbeiterin gibt Ihnen den Behandlungstermin.

Wie bekomme ich am Wochenende Hilfe bei Notfällen?

An den Wochenenden ist in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr der allgemeine zahnärztliche Notdienst für Schmerzbehandlungen zuständig. Die ausführende Zahnarztpraxis wird in der Tagespresse benannt, ist unter der Telefonnummer 05341/179922 zu erfragen oder im Internet zu erfahren.

Was muss ich zur Notfallbehandlung mitbringen?

Ihren Versicherungsnachweis und falls vorhanden Röntgenbilder der Vorbehandlung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Zahnersatz bekomme?

Die zahnmedizinischen Vorbedingung ist ein saniertes Gebiss. D. h. alle Füllungen sind intakt, es liegen keine Zahnwurzelentzündungen vor, alle nicht sanierungsfähigen Zähne sind entfernt es besteht keine Zahnfleischerkrankung und die Mundhygiene ist gut.

Die verwaltungstechnischen Bedingungen sind erfüllt. D. h. für den anzufertigenden Zahnersatz liegt in der Praxis der von der Krankenkasse genehmigte Heil- und Kostenplan vor. Sie haben die von uns angefertigte Kostenaufstellung über den Eigenanteil unterschrieben an die Praxis zurückgegeben.

Falls eine Zusatzversicherung besteht ist diese von Ihnen vor Behandlungsbeginn informiert worden.

Was ist bei Zahnersatzzusatzversicherungen zu beachten?

Sie erhalten von uns vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung einen Kostenvoranschlag , der bei der Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn eingereicht werden muss. Nach Behandlungsende händigen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese reichen Sie dann der Zusatzversicherung zur Kostenerstattung ein.

Was ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Es handelt sich um ein umfassende Reinigung der Zähne und Zahnfleischtaschen durch ein speziell ausgebildete Fachkraft. Es erfolgt eine Kontrolle der Zahnfleischtaschentiefen, die Aufnahme eines Mundhygienestaus und die Optimierung der häuslichen Zahnpflege bzw. Remotivation.

Was kostet die PZR?

Die Kosten ermitteln sich aus dem Behandlungsaufwand und der Zahnzahl. Laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind bei mittlerem Aufwand pro Zahn 3,62 Euro zu berechnen.

Übernehmen Krankenkassen die Kosten für PZR?

Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach. Privaten Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für PZR im Rahmen der für Sie gültigen Versicherungsbedingungen.

Wann ist eine PZR sinnvoll?

Sie ist grundsätzlich für Jeden sinnvoll und bei regelmäßiger Durchführung mit Abstand das wirksamste Instrument zur Erhaltung der eigenen Zahngesundheit.

Mittels PZR werden die Nischen und Zahnzwischenraumbereiche in Ihrem Gebiss, die für Sie nur schwer zugänglich sind, professionell gereinigt und dann fluoridiert. Außerdem optimieren wir Ihre häusliche Zahnpflege. Damit ereichen wir eine geringere Kariesrate, weniger parodontale Erkrankungen und damit weniger Zahnverluste.

Was passiert bei einer PZR?

Überprüfen der häuslichen Mundhygiene des Patienten und Erfassen seines individuellen Erkrankungsrisikos, Aufklären des Patienten über die Ursachen und Folgen von Karies und Parodontitis, Entfernen von Zahnbelägen (Plaque), Polieren der Zähne, Fluoridieren der Zähne, Beratung zur effektiven häuslichen Zahnpflege und zahngesunden Lebensführung.

Wie oft soll eine PZR in einem Jahr vorgenommen werden?

In Abhängigkeit von der Qualität Ihrer häuslichen Zahnpflege und Ihren Gebissbedingungen wird die Häufigkeit der PZR festgelegt.

Was passiert beim Bleichen von Zähnen?

Kaffee, Tee, Rotwein, Safran, Tabak und vieles mehr lagern sich mit den Jahren auf den Zähnen ab und verfärben sie. Die Farbstoffe dringen in den weißen Zahnschmelz ein und lagern sich dort ab. Das auf die Zahnoberfläche aufgebrachte Bleichmittel entfärbt diese Pigmente.

Ist Bleichen schädlich für meine Zähne?

Nein. Das Aufhellen des Zahnschmelzes ist eine lang erprobte und wissenschaftlich gut dokumentierte Technik zur Entfernung von Verschmutzungen der Zähne. Allerdings sind trotzdem einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Zum Ausschluss von unerwünschte Nebenwirkungen sind nach Belagsentfernung die Zähne auf unbehandelte Kariesstellen oder undichte Kronenränder zu prüfen. Bei richtiger Durchführung hat das Bleichen nur eine einzige bekannte Nebenwirkung: Es kann sehr kurzfristig zu einer gesteigerten Kalt-Warm-Empfindlichkeit der Zähne führen. Dieser Effekt verschwindet aber spätestens zwei bis drei Tage nach Behandlungsabschluss.

Wie lange hält die Bleichwirkung?

Das hängt von Ihren Ess- und Putzgewohnheiten ab: Je mehr Farbstoffe in Kontakt mit den Zähnen kommen, bei Rauchern oder mäßiger Zahnpflege, desto schneller verblasst der Aufhellungseffekt.

Was kostet das Bleichen meiner Zähne?

Je nach verwendeter Methode und Zeitaufwand ist mit 150 bis 500 Euro zu rechnen. Das Bleichen eines einzelnen Zahns kostet 50 bis 150 Euro.